Familienunterstützender Dienst (FUD)

Was ist der Familienunterstützende Dienst?

Der Familienunterstützende Dienst richtet sich insbesondere an Eltern oder pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderungen oder mit Assistenzbedarf.

Wir vermitteln Ihnen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die es Ihnen ermöglichen, sich regelmäßig, vorübergehend oder auch nur einmalig Freiräume zu schaffen, um

  • ein paar Stunden Zeit zur Erholung zu haben,
  • Hobbys oder anderen Interessen nachzukommen,
  • Zeit für Geschwister und den*die Partner*in zu haben,
  • Freunde zu treffen, auszugehen, Kurzurlaub zu machen.

Der Familienunterstützende Dienst will dazu beitragen, die Pflege- und Betreuungsfähigkeit von Angehörigen zu erhalten und gleichzeitig den Menschen mit Behinderung mehr Autonomie und Selbständigkeit zu ermöglichen.

Wer kann den Familienunterstützenden Dienst in Anspruch nehmen?

Alle Menschen mit Pflegegrad in

  • Stadt und Landkreis Würzburg
  • Stadt und Landkreis Kitzingen

die bei ihren Angehörigen, selbstständig oder in einem Wohnheim leben.

Was bietet der Familienunterstützende Dienst?

Die Unterstützung richtet sich in Zeit, Art, Ort und Umfang der Begleitung soweit wie möglich nach Ihren Vorstellungen. Bei einem Hausbesuch können alle bestehenden Wünsche und Bedürfnisse mit dem*der für Ihren Wohnort zuständigen hauptamtlichen Koordinator*in des Familienunterstützenden Dienstes besprochen werden.

Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Familienunterstützenden Dienstes übernehmen dann kontinuierlich stunden- oder tageweise im Rahmen von Freizeitgestaltung die Assistenz und Pflege Ihres Familienmitgliedes mit Behinderung.

Angebote und Leistungen:

  • Umfangreiche Beratung bei der Vermittlung familienunterstützender Hilfen
  • FAD - Freizeit-Assistenz Dienst
  • FINK - Freizeit INKlusiv
  • Wochenend-WG
  • Beratungseinsätze nach §37 Absatz 3 SGB XI
  • Beratung bei Fragen zur  MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung)-Prüfung
  • Beratung bei Fragen zu Leistungen der Pflegekasse z.B. Verhinderungspflege § 39, SGB XI / Entlastleistungen § 45b SGB XI
  • Informationsveranstaltungen und Workshops für Eltern, Angehörige und Mitarbeiter*innen

Wie wird der Familienunterstützende Dienst finanziert?

Als Kostenträger kommt bei bestehender Einstufung in einen Pflegegrad Ihre Pflegekasse in Frage. Für die Unterstützung bei der Betreuung und Pflege eines Menschen mit Behinderung stehen grundsätzlich die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI und die Entlastleistung nach §45 SGB XI zur Verfügung.

Der Familienunterstützende Dienst kann aber auch privat finanziert werden. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Koordinator*innen des Familienunterstützenden Dienstes jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie möchten sich im Familienunterstützenden Dienst engagieren?

Das ist eine gute Idee!
Nähere Infos finden Sie im Download-Bereich im Flyer "Ehrenamt tut gut!".
Bei Interesse können Sie uns gern den Profilbogen zusenden - dieser ist auch im Download-Bereich zu finden.